Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alltags- und Familienhund – Coaching für Mensch und Hund
Inhaberin: Stefanie Nowak – nachfolgend „Anbieterin“ genannt –
Stand: Juli 2026
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Anbieterin und ihren Kunden über Leistungen der Hundeschule, des Mentaltrainings und über digitale Angebote.
- Hierzu gehören insbesondere Einzeltraining und Verhaltensberatung, Hundetrainingspakete, kombinierte Programme aus Hundetraining und Mentaltraining, reine Mentaltrainings- und Coachingprogramme, Gruppenkurse, Workshops und Seminare, fortlaufende Gruppenkurse im Abonnement sowie Onlinekurse und digitale Inhalte.
- Für Leistungen der Hundetagesstätte, Hundepension und sonstigen Hundebetreuung gelten gesonderte beziehungsweise ergänzende Vertragsbedingungen.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 2 Vertragsschluss
2.1 Kostenfreies Erstgespräch
Die Buchung und Durchführung eines kostenfreien telefonischen Erstgesprächs begründet noch keinen Vertrag über eine kostenpflichtige Trainings- oder Coachingleistung.
Im Rahmen des Erstgesprächs können die Parteien einen Termin für eine kostenpflichtige Leistung abstimmen.
2.2 Vorläufige Terminreservierung
Wird im Erstgespräch ein Termin für eine kostenpflichtige Einzelstunde abgestimmt, stellt die telefonische Terminabsprache grundsätzlich zunächst eine vorläufige Reservierung dar, sofern nicht ausdrücklich ein sofortiger verbindlicher Vertragsschluss vereinbart wird.
Der Kunde erhält anschließend eine Buchungsaufforderung mit den wesentlichen Informationen zur Leistung und dem vorgesehenen Buchungs- und Zahlungsvorgang.
Der Termin wird grundsätzlich für 48 Stunden ab Versand der Buchungsaufforderung reserviert.
Wird der Buchungs- und Zahlungsvorgang nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen, kann die Anbieterin die Reservierung aufheben und den Termin anderweitig vergeben.
2.3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt grundsätzlich mit vollständigem Abschluss des vorgesehenen Buchungs- und Zahlungsvorgangs zustande.
Bei ausdrücklich vereinbarter Barzahlung, Überweisung oder sonstiger abweichender Zahlungsweise kann der Vertrag bereits durch individuelle Vereinbarung zustande kommen.
Ein Anspruch auf eine vom regulären Buchungs- und Zahlungsprozess abweichende Zahlungsweise besteht nicht.
- 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten beziehungsweise im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise.
- Einzelstunden sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen, soweit keine andere Zahlungsweise ausdrücklich vereinbart wurde.
- Bei Trainings- und Coachingpaketen wird ein Vertrag über die jeweilige Gesamtleistung geschlossen.
- Eine vereinbarte Ratenzahlung stellt grundsätzlich lediglich eine Aufteilung der Gesamtvergütung auf mehrere Fälligkeitstermine dar und begründet kein monatlich kündbares Abonnement.
- Für fortlaufende Gruppenkurse im Abonnement gelten die besonderen Regelungen des § 10.
- Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.
- 4 Widerrufsrecht
4.1 Termingebundene Hundetrainingsleistungen
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall erfüllt sind, kann dies insbesondere termingebundene Hundetrainingsleistungen betreffen, insbesondere:
- Einzeltrainings mit konkret vereinbartem Termin,
- Hundetrainingskurse mit festgelegten Terminen oder Zeiträumen,
- Workshops und Seminare sowie
- sonstige Hundetrainingsveranstaltungen mit konkret festgelegtem Termin oder Zeitraum.
In diesen Fällen ist die Buchung mit Vertragsschluss verbindlich.
4.2 Sonstige Leistungen
Soweit keine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht vorliegt, steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Dies kann insbesondere reine Mentaltrainings- und Coachingprogramme sowie kombinierte Programme betreffen.
Über ein bestehendes Widerrufsrecht wird der Verbraucher gesondert belehrt.
4.3 Digitale Inhalte
Für digitale Inhalte gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht und dessen möglichem vorzeitigen Erlöschen.
Die hierfür erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen werden gesondert im Buchungsprozess eingeholt.
- 5 Einzeltermine
5.1 Verbindlichkeit
Einzeln gebuchte Termine werden ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert.
5.2 Absage und Terminverschiebung
Eine Absage oder ein Wunsch nach Terminverschiebung muss mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei der Anbieterin eingehen.
Bei der Berechnung der 48-Stunden-Frist werden Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage mitgerechnet.
Bei einer Absage oder Terminverschiebung, die mindestens 48 Stunden vor dem Termin eingeht, werden 30 % der vereinbarten Vergütung als pauschalierter Ausfall- und Verwaltungsaufwand berechnet.
Bei einer späteren Absage, einer später gewünschten Terminverschiebung oder bei Nichterscheinen werden 100 % der vereinbarten Vergütung als pauschalierter Ausfallschaden berechnet.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anbieterin überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige wirtschaftlich gleichwertige Vergabe des Termins werden schadensmindernd berücksichtigt.
Dem Kunden bleibt ferner der Nachweis unbenommen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat, soweit hierdurch nach den gesetzlichen Vorschriften eine Zahlungspflicht entfällt.
5.3 Verspätung
Bei einer vom Kunden verursachten Verspätung besteht kein Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Trainingszeit. Der Termin endet grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.
- 6 Hundetrainingspakete
6.1 Vertragsgegenstand
Bei der Buchung eines Hundetrainingspakets schließen die Parteien einen Vertrag über ein zusammenhängendes Trainingsprogramm mit einer bestimmten Anzahl von Trainingseinheiten.
Die individuell vereinbarten Termine sind Bestandteil des gebuchten Trainingsprogramms und werden verbindlich für den Kunden reserviert.
6.2 Verbindlichkeit der Termine
Die vereinbarten Termine sind verbindlich.
Ein vertraglicher Anspruch auf freie Verschiebung, Nachholung oder Übertragung einzelner Termine besteht nicht.
Kann der Kunde einen vereinbarten Termin aus Gründen seines Verantwortungsbereichs nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine anteilige Erstattung.
Eine Terminänderung kann im Einzelfall aus Kulanz zugelassen werden. Hieraus entsteht kein Anspruch auf weitere Terminänderungen.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.3 Stornierung des gesamten Pakets vor Beginn
Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder ein bestehendes Widerrufsrecht bereits erloschen ist, gelten bei einer Stornierung des gesamten Trainingspakets vor Durchführung der ersten Einheit folgende pauschalierte Stornierungskosten:
- bis zehn Wochen vor dem ersten vereinbarten Termin: 30 % des Gesamtpreises,
- weniger als zehn Wochen, jedoch mindestens vier Wochen vorher: 50 % des Gesamtpreises,
- weniger als vier Wochen vorher: 100 % des Gesamtpreises.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ersparte Aufwendungen sowie anderweitig wirtschaftlich gleichwertig vergebene Termine werden schadensmindernd berücksichtigt.
6.4 Beendigung nach Beginn
Nach Beginn des Trainingsprogramms ist eine freie vertragliche Stornierung des verbleibenden Programms nicht vorgesehen.
Zwingende gesetzliche Kündigungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.
- 7 Kombinierte Programme aus Hundetraining und Mentaltraining
- Kombinierte Programme aus Hundetraining und Mentaltraining bilden ein strukturiertes, inhaltlich zusammenhängendes Gesamtprogramm.
- Umfang, Anzahl der Einheiten, Zusatzleistungen und Gesamtvergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Die vereinbarten Termine sind verbindlicher Bestandteil des Programms. Ein Anspruch auf freie Verschiebung, Nachholung oder Übertragung besteht nicht.
- Kann ein Termin aus Gründen des Verantwortungsbereichs des Kunden nicht wahrgenommen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz oder anteilige Erstattung. Eine Terminänderung kann aus Kulanz zugelassen werden.
- Die vereinbarte Vergütung wird für das Gesamtprogramm geschuldet. Eine Ratenzahlung stellt lediglich eine Aufteilung der Gesamtvergütung dar.
- Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher gesondert darüber belehrt.
- Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Widerrufs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.
- 8 Reine Mentaltrainings- und Coachingprogramme
- Mentaltrainings- und Coachingprogramme werden als inhaltlich zusammenhängende Gesamtprogramme gebucht.
- Umfang, Laufzeit, Anzahl der Termine, Zusatzleistungen und Gesamtvergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Eine vereinbarte Ratenzahlung stellt lediglich eine Aufteilung der Gesamtvergütung auf mehrere Fälligkeitstermine dar.
- Bereits vereinbarte Termine sind verbindlich.
- Die Anbieterin schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten persönlichen, beruflichen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Erfolg.
- Mentaltraining und Coaching stellen keine Psychotherapie, medizinische Behandlung oder Heilbehandlung dar und ersetzen eine solche nicht.
- Die Teilnahme und Umsetzung erfolgen eigenverantwortlich.
- Für Widerruf und vorzeitige Vertragsbeendigung gelten die gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls die gesonderte Widerrufsbelehrung.
- 9 Gruppenkurse, Workshops, Seminare und Veranstaltungen
9.1 Verbindlichkeit
Die Anmeldung zu einem zeitlich festgelegten Gruppenkurs, Workshop, Seminar oder einer Veranstaltung ist mit Vertragsschluss verbindlich.
9.2 Stornierung
Bei einer Stornierung gelten:
- bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Teilnahmegebühr,
- weniger als zehn Wochen, jedoch mindestens vier Wochen vorher: 50 % der Teilnahmegebühr,
- weniger als vier Wochen vorher oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige wirtschaftlich gleichwertige Besetzung des Platzes werden schadensmindernd berücksichtigt.
9.3 Mindestteilnehmerzahl
Die Durchführung kann von einer im jeweiligen Angebot angegebenen Mindestteilnehmerzahl abhängig sein.
Wird diese nicht erreicht oder nachträglich unterschritten und ist eine wirtschaftlich zumutbare Durchführung deshalb nicht möglich, kann die Anbieterin die Veranstaltung absagen.
Bereits gezahlte Vergütungen für die abgesagte Veranstaltung werden erstattet.
9.4 Versäumte Kurstermine
Bei mehrteiligen Kursen besteht für vom Teilnehmer nicht wahrgenommene Termine kein Anspruch auf Nachholung, Ersatz, Gutschrift oder anteilige Erstattung.
- 10 Fortlaufende Gruppenkurse im Abonnement
10.1 Mindestvertragslaufzeit
Fortlaufende Gruppenkurse werden mit einer Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten abgeschlossen.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
10.2 Kündigung
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung ist per E-Mail an
abo@alltags-und-familienhund.de
zu erklären.
Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der Anbieterin.
10.3 Gebuchtes Abo-Modell
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Abonnement.
Ein Anspruch auf Wechsel in ein anderes Abo-Modell während der laufenden Vertragsdauer besteht nicht.
Möchte der Kunde ein anderes Abo-Modell nutzen, ist das bestehende Abonnement unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist zu beenden und für das gewünschte Angebot ein neuer Vertrag abzuschließen.
Die Anbieterin kann einem abweichenden Wechsel im Einzelfall zustimmen. Hieraus entsteht kein Anspruch für zukünftige Fälle.
10.4 Nicht wahrgenommene Teilnahmen
Nicht wahrgenommene Teilnahmen können grundsätzlich nicht angesammelt, auf andere Monate übertragen, vorgezogen, nachgeholt oder ausgezahlt werden.
10.5 Kalkulation und trainingsfreie Zeiten
Die Vergütung für die fortlaufenden Gruppenkurse ist auf Grundlage des über das Kalenderjahr regelmäßig angebotenen Trainingsumfangs kalkuliert und wird zur gleichmäßigen Verteilung der Kosten in konstanten monatlichen Beiträgen erhoben.
Bei der Kalkulation ist berücksichtigt, dass der reguläre Gruppenbetrieb aufgrund von Betriebsurlaub sowie aufgrund von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, soweit keine Vertretung eingesetzt wird, für insgesamt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr ruhen kann.
Diese planmäßig trainingsfreien Zeiten sind nicht Bestandteil des der monatlichen Vergütung zugrunde liegenden kalkulierten Trainingsumfangs.
Die monatliche Vergütung bleibt deshalb auch während dieser Zeiten unverändert geschuldet. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung, Gutschrift oder Nachholung besteht insoweit nicht.
Planbare trainingsfreie Zeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wird das Training während der Abwesenheit der Anbieterin durch eine Vertretung durchgeführt, liegt keine trainingsfreie Zeit vor.
10.6 Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein reguläres Gruppentraining statt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angekündigt wird.
Die gesetzlichen Feiertage sind bei der Kalkulation der monatlichen Vergütung berücksichtigt und begründen keinen Anspruch auf Nachholung, Gutschrift oder anteilige Erstattung.
10.7 Außerplanmäßige Ausfälle
Bei erheblichen außerplanmäßigen Ausfällen, die über die kalkulierten trainingsfreien Zeiten hinausgehen und aus dem Verantwortungsbereich der Anbieterin stammen, bleiben die gesetzlichen Rechte der Kunden unberührt.
- 11 Onlinekurse und digitale Inhalte
- Der konkrete Leistungsumfang, die Zugriffsdauer und etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
- Der Zugang ist personenbezogen und nicht übertragbar. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Sämtliche Kursvideos, Texte, PDFs, Workbooks, Audioinhalte, Grafiken und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
- Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet.
- Persönliche Betreuung, WhatsApp-Begleitung, Community-Zugang und sonstige Zusatzleistungen werden ausschließlich geschuldet, wenn und soweit sie ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Angebots sind.
- Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen zur Nutzung verantwortlich.
- Vorübergehende Wartungsarbeiten oder kurzfristige, von der Anbieterin nicht zu vertretende technische Störungen begründen keine Ansprüche, soweit die Nutzung nicht wesentlich oder dauerhaft beeinträchtigt wird. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
- Ein bestimmter Lern- oder Trainingserfolg wird nicht geschuldet.
- Für das Widerrufsrecht und dessen mögliches Erlöschen gelten die gesetzlichen Vorschriften und die gesonderten Erklärungen im Buchungsprozess.
- Soweit ein digitales Angebot aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterliegt, gelten dessen zwingende gesetzliche Bestimmungen.
- 12 Teilnahmevoraussetzungen und Angaben zum Hund
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die sichere und fachgerechte Durchführung des Trainings relevanten Umstände vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Hierzu gehören insbesondere Erkrankungen, ansteckende Krankheiten, gesundheitliche Einschränkungen, bekannte Beißvorfälle, aggressives oder sicherheitsrelevantes Verhalten, behördliche Auflagen sowie Maulkorb- oder Leinenpflichten.
Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Die Anbieterin kann die Teilnahme von geeigneten Sicherheitsmaßnahmen abhängig machen oder einen Hund von bestimmten Trainingsformen ausschließen, wenn dies zur Sicherheit von Menschen oder Tieren erforderlich ist.
- 13 Verantwortung und Haftpflichtversicherung
Der Kunde bleibt während des Trainings grundsätzlich für die Führung und Beaufsichtigung seines Hundes verantwortlich.
Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Anbieterin und ihrer Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
Für den teilnehmenden Hund muss eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.
Der Kunde ist für die Einhaltung der für seinen Hund geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen verantwortlich.
- 14 Gesundheit und Teilnahmefähigkeit
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Hund gesundheitlich zur Teilnahme an der jeweiligen Trainingsleistung in der Lage ist.
Hunde mit ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht am Präsenztraining teilnehmen.
Die Erkrankung des Kunden oder seines Hundes führt nicht automatisch zum Wegfall vereinbarter Vergütungs- oder Stornierungsregelungen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Die Anbieterin erbringt keine tierärztlichen Leistungen und stellt keine tiermedizinischen Diagnosen.
- 15 Trainingserfolg
Gegenstand des Vertrages ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Trainings-, Coaching- oder Beratungsleistung.
Ein bestimmter Trainings-, Coaching- oder Lernerfolg wird nicht geschuldet.
Der Erfolg hängt insbesondere von der individuellen Ausgangssituation sowie der Mitarbeit und Umsetzung durch den Kunden ab.
- 16 Absage und Änderungen durch die Anbieterin
Muss ein Einzeltermin durch die Anbieterin abgesagt werden, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.
Kurse und Veranstaltungen können aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Ausfalls des Trainers, höherer Gewalt oder Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, abgesagt oder verschoben werden.
Kann eine bereits bezahlte Leistung endgültig nicht erbracht werden, wird die hierauf entfallende Vergütung erstattet.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- 17 Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die gesetzliche Tierhalterhaftung sowie die Verantwortlichkeit des Kunden für durch ihn oder seinen Hund verursachte Schäden bleiben unberührt.
- 18 Foto-, Video- und Tonaufnahmen und Trainingsmaterialien
Foto-, Video- und Tonaufnahmen von Trainingsinhalten durch Teilnehmer sind nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin zulässig.
Bereitgestellte Trainingsunterlagen und sonstige Inhalte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, soweit gesetzlich nichts anderes gestattet ist.
Die Verwendung von Aufnahmen identifizierbarer Kunden zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt nur auf Grundlage einer erforderlichen gesonderten Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage.
- 19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz der Anbieterin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hundebetreuung, Hundetagesstätte und Hundepension
Alltags- und Familienhund – Coaching für Mensch und Hund
Inhaberin: Stefanie Nowak
– nachfolgend „Anbieterin“ genannt –
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Betreuung von Hunden durch die Anbieterin, insbesondere im Rahmen der Hundetagesstätte (HuTa), Hundepension und Urlaubsbetreuung.
- Die Anbieterin verpflichtet sich, den aufgenommenen Hund während des vereinbarten Betreuungszeitraums angemessen zu betreuen, unterzubringen und zu versorgen.
- Art, Umfang und Zeitraum der Betreuung ergeben sich aus der jeweiligen Buchung, dem vereinbarten Betreuungsmodell beziehungsweise der individuellen Vereinbarung.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Voraussetzungen für die Aufnahme
- Der Halter ist verpflichtet, vor Beginn der Betreuung sämtliche für eine sichere und fachgerechte Betreuung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen,
- Allergien und Unverträglichkeiten,
- erforderliche Medikamentengaben,
- ansteckende Erkrankungen,
- bekannte Beißvorfälle,
- aggressives oder sonstiges sicherheitsrelevantes Verhalten,
- Ängste und sonstige erhebliche Verhaltensauffälligkeiten,
- Läufigkeit,
- behördliche Auflagen sowie
- sonstige Umstände, die für die Betreuung von Bedeutung sein können.
- Änderungen der mitgeteilten Umstände sind der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen.
- Der Hund muss über eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
- Der Hund muss die von der Anbieterin für die jeweilige Betreuungsform vorausgesetzten gesundheitlichen Anforderungen erfüllen. Erforderliche Nachweise über Impfungen oder sonstige gesundheitliche Voraussetzungen sind auf Verlangen vorzulegen.
- Die Anbieterin ist berechtigt, die Aufnahme eines Hundes abzulehnen oder eine laufende Betreuung aus wichtigem Grund zu beenden, wenn aufgrund des Gesundheitszustands oder Verhaltens des Hundes eine sichere oder zumutbare Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
§ 3 Vertragsschluss und Buchung
- Ein Betreuungsvertrag kommt durch die verbindliche Annahme beziehungsweise Bestätigung einer Buchung oder durch eine entsprechende individuelle Vereinbarung zustande.
- Bei der Urlaubsbetreuung beziehungsweise Hundepension wird der vereinbarte Betreuungszeitraum nach Vertragsschluss verbindlich für den jeweiligen Hund reserviert.
- Die Vergütung richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden beziehungsweise individuell vereinbarten Preisen.
- Der Halter ist verpflichtet, die für die jeweilige Buchung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
§ 4 Widerrufsrecht
- Soweit einem Verbraucher bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen belehrt.
- Die nachfolgenden vertraglichen Stornierungsregelungen ersetzen ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht.
- Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die vereinbarte Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den vorzeitigen Leistungsbeginn, einen gegebenenfalls geschuldeten Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts.
- Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht kann nicht allein dadurch ausgeschlossen werden, dass der vereinbarte Betreuungszeitraum innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt.
§ 5 Stornierung der Urlaubsbetreuung und Hundepension
5.1 Stornierung
Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht beziehungsweise ein bestehendes Widerrufsrecht nicht wirksam ausgeübt wurde, gelten bei einer Stornierung eines verbindlich gebuchten Betreuungszeitraums folgende pauschalierte Stornierungskosten:
- bis einschließlich 22 Tage vor Betreuungsbeginn: 30 % der vereinbarten Betreuungskosten,
- 21 bis 15 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % der vereinbarten Betreuungskosten,
- ab 14 Tagen vor Betreuungsbeginn sowie bei Nichtantritt: 100 % der vereinbarten Betreuungskosten.
Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Stornierung bei der Anbieterin.
5.2 Gegenbeweis und Schadensminderung
Dem Halter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anbieterin überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige wirtschaftlich gleichwertige Vergabe des freigewordenen Betreuungsplatzes werden schadensmindernd berücksichtigt.
Dem Halter bleibt ferner der Nachweis unbenommen, dass die Nichtinanspruchnahme der Betreuung auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat, soweit hierdurch nach den gesetzlichen Vorschriften eine Zahlungspflicht entfällt.
5.3 Form der Stornierung
Stornierungen sind per E-Mail an die hierfür von der Anbieterin angegebene E-Mail-Adresse zu erklären.
Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei der Anbieterin.
§ 6 Umbuchung der Urlaubsbetreuung und Hundepension
- Eine Umbuchung eines bereits verbindlich reservierten Betreuungszeitraums bedarf der Zustimmung der Anbieterin.
- Eine Umbuchung ist nur möglich, wenn für den gewünschten neuen Zeitraum ausreichende Betreuungskapazitäten zur Verfügung stehen.
- Für eine vom Halter gewünschte und von der Anbieterin bestätigte Umbuchung kann eine Bearbeitungspauschale von 30 € berechnet werden.
- Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
- Kann die gewünschte Umbuchung mangels verfügbarer Kapazitäten nicht vorgenommen werden und nimmt der Halter den ursprünglich gebuchten Betreuungszeitraum nicht wahr, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 5.
§ 7 HuTa-Abonnement
7.1 Vertragslaufzeit
Für die regelmäßige Betreuung in der Hundetagesstätte wird ein laufender Betreuungsvertrag im Abonnement geschlossen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
7.2 Kündigung
Die Kündigung ist per E-Mail an
abo@alltags-und-familienhund.de
zu erklären.
Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der Anbieterin.
Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
7.3 Betreuungstage
Der Halter kann die gewünschten regelmäßigen Betreuungstage für den jeweiligen Folgemonat bis spätestens zum 15. des laufenden Monats mitteilen beziehungsweise ändern, die Mitteilung und Änderungswünsche gehen schriftlich an betreuung@alltags-und-familienhund.de
Die gewünschte Änderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Betreuungskapazitäten.
Erfolgt bis zum 15. des laufenden Monats keine Mitteilung über eine Änderung der Betreuungstage, werden für den Folgemonat automatisch die zuletzt vereinbarten beziehungsweise für den laufenden Monat gebuchten regelmäßigen Betreuungstage übernommen und verbindlich reserviert.
Eine fristgerecht mitgeteilte Änderung der Betreuungstage stellt keine Kündigung des HuTa-Abonnements dar und berührt dessen Vertragslaufzeit nicht.
Eine Erhöhung des Betreuungsumfangs ist nur im Rahmen der verfügbaren Betreuungskapazitäten möglich. Ein Anspruch auf bestimmte zusätzliche Betreuungstage besteht nicht.
7.4 Vergütung
Die monatliche Vergütung ist grundsätzlich zum 1. des jeweiligen Betreuungsmonats fällig.
Die Vergütung für den jeweiligen Monat richtet sich nach den für diesen Monat verbindlich reservierten Betreuungstagen und dem hierfür geltenden beziehungsweise vereinbarten Preismodell.
7.5 Nicht in Anspruch genommene Betreuungstage
Nach Ablauf der Änderungsfrist verbindlich reservierte Betreuungstage sind verbindlich gebucht.
Vom Halter nicht in Anspruch genommene Betreuungstage können grundsätzlich nicht auf andere Monate übertragen, angesammelt oder ausgezahlt werden.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 8 Einzelne HuTa-Tage, Kennenlerntermine und Probetage
- Soweit einzelne Betreuungstage, kostenpflichtige Kennenlerntermine oder Probetage außerhalb eines laufenden HuTa-Abonnements verbindlich vereinbart werden, werden die entsprechenden Betreuungskapazitäten ausschließlich für den jeweiligen Hund reserviert.
- Eine Absage oder ein Wunsch nach Terminverschiebung muss mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei der Anbieterin eingehen.
- Bei der Berechnung der 48-Stunden-Frist werden Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage mitgerechnet.
- Bei einer Absage oder Terminverschiebung mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 30 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
- Bei einer späteren Absage, einer später gewünschten Terminverschiebung oder bei Nichterscheinen werden 100 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
- Dem Halter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige wirtschaftlich gleichwertige Vergabe des Betreuungsplatzes werden schadensmindernd berücksichtigt.
- Dem Halter bleibt der Nachweis unbenommen, dass die Nichtinanspruchnahme auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat, soweit hierdurch nach den gesetzlichen Vorschriften eine Zahlungspflicht entfällt.
- Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
§ 9 Übergabe und Abholung
- Der Hund ist innerhalb der vereinbarten beziehungsweise für die jeweilige Betreuungsform vorgesehenen Bring- und Abholzeiten zu übergeben und abzuholen.
- Ist eine rechtzeitige Abholung nicht möglich, hat der Halter die Anbieterin unverzüglich zu informieren.
- Eine Verlängerung des vereinbarten Betreuungszeitraums bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Anbieterin und setzt entsprechende Betreuungskapazitäten voraus.
- Bei einer nicht vereinbarten Überschreitung des Betreuungszeitraums kann die tatsächlich zusätzlich erbrachte Betreuung nach der zum betreffenden Zeitpunkt geltenden regulären Vergütung berechnet werden.
- Weitergehende Ansprüche aufgrund eines vom Halter zu vertretenden zusätzlichen Aufwands bleiben unberührt.
§ 10 Nichtabholung des Hundes
- Wird ein Hund zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt und ist weder der Halter noch eine benannte Notfallkontaktperson erreichbar, wird die Betreuung zunächst auf Kosten des Halters fortgeführt, soweit dies der Anbieterin möglich und zumutbar ist.
- Die Anbieterin ist berechtigt, die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur weiteren Versorgung und sicheren Unterbringung des Hundes zu treffen.
- Ist eine weitere Unterbringung bei der Anbieterin nicht möglich oder nicht zumutbar, können nach angemessenen Kontaktversuchen und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften geeignete Maßnahmen zur anderweitigen sicheren Unterbringung des Hundes getroffen werden.
- Ein automatischer Eigentumsübergang des Hundes auf die Anbieterin, ein Tierheim oder einen sonstigen Dritten findet nicht statt.
- Erforderliche zusätzliche Betreuungs-, Unterbringungs-, Transport- und sonstige Kosten trägt der Halter, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und die Nichtabholung seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen ist.
§ 11 Erkrankung, Verletzung und tierärztliche Versorgung
- Erkrankt oder verletzt sich ein Hund während der Betreuung, wird die Anbieterin versuchen, den Halter beziehungsweise die von ihm benannte Notfallkontaktperson unverzüglich zu erreichen.
- Ist eine vorherige Abstimmung aufgrund der Dringlichkeit nicht möglich oder sind die genannten Personen nicht rechtzeitig erreichbar, ist die Anbieterin berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen eine medizinisch erforderliche tierärztliche Versorgung zu veranlassen.
- Die Anbieterin darf den Hund insbesondere einem Tierarzt oder einer Tierklinik vorstellen und tierärztlich angeordnete beziehungsweise medizinisch notwendige Maßnahmen durchführen lassen.
- Die hierdurch entstehenden notwendigen Kosten trägt grundsätzlich der Halter, soweit die Erkrankung oder Verletzung nicht auf einem von der Anbieterin zu vertretenden Umstand beruht.
- Die Anbieterin übernimmt keine Garantie für den Erfolg einer tierärztlichen Behandlung.
§ 12 Medizinische Notfälle
- Bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung wird die Anbieterin versuchen, den Halter beziehungsweise die hinterlegte Notfallkontaktperson unverzüglich zu erreichen.
- Ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme nicht möglich, dürfen unaufschiebbare medizinische Maßnahmen entsprechend der tierärztlichen Einschätzung veranlasst werden.
- Eine Entscheidung über eine Euthanasie ohne vorherige Zustimmung des Halters kommt nur in Betracht, wenn ein Tierarzt diese zur Vermeidung nicht anders abwendbaren erheblichen Leidens als medizinisch unaufschiebbar beurteilt und eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Halter oder der Notfallkontaktperson trotz angemessener Versuche nicht möglich ist.
§ 13 Fütterung und Medikamente
- Der Halter ist verpflichtet, alle für die Betreuung erforderlichen Angaben zur Fütterung und Medikamentengabe vollständig und verständlich mitzuteilen.
- Soweit eigenes Futter oder Medikamente mitgebracht werden, müssen diese in ausreichender Menge vorhanden, eindeutig gekennzeichnet und gegebenenfalls mit einer nachvollziehbaren Dosierungs- beziehungsweise Fütterungsanweisung versehen sein.
- Die Anbieterin übernimmt keine Verantwortung für Folgen unvollständiger, unzutreffender oder fehlerhafter Angaben des Halters, soweit die Anbieterin diese nicht zu vertreten hat.
- Die Verabreichung von Medikamenten kann von einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung abhängig gemacht werden.
§ 14 Sozialkontakt und betreuungstypische Risiken
- Dem Halter ist bekannt, dass Hunde im Rahmen der Betreuung entsprechend dem Betreuungskonzept, ihrer individuellen Eignung und der fachlichen Einschätzung der Anbieterin Kontakt zu anderen Hunden haben können.
- Auch bei sorgfältiger Auswahl, Zusammenstellung und Beaufsichtigung können die mit der Haltung und Betreuung von Hunden verbundenen typischen Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden.
- Hierzu können insbesondere kleinere Verletzungen im Sozialkontakt, die Übertragung von Erkrankungen trotz angemessener Hygiene- und Vorsorgemaßnahmen sowie das Auftreten bislang nicht bekannter Verhaltensweisen gehören.
- Diese Hinweise stellen keinen Ausschluss oder eine Einschränkung der gesetzlichen Haftung der Anbieterin dar.
§ 15 Haftung
- Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Der Halter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
- Der Halter ist verpflichtet, der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen, wenn ihm gegenüber Ansprüche wegen eines während der Betreuung eingetretenen Ereignisses geltend gemacht werden, soweit dies für die Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist.
- Für mitgebrachte Gegenstände haftet die Anbieterin nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung besteht insbesondere nicht, soweit Verlust oder Beschädigung nicht von der Anbieterin zu vertreten sind.
§ 16 Vorzeitige Beendigung der Betreuung
- Die Anbieterin ist berechtigt, eine Betreuung aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, wenn ihr eine Fortsetzung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann.
- Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
- der Hund ein zuvor nicht mitgeteiltes erhebliches Gefährdungspotenzial zeigt,
- der Hund Menschen oder andere Tiere erheblich gefährdet,
- wesentliche betreuungsrelevante Informationen verschwiegen wurden,
- eine sichere Betreuung aufgrund des Gesundheitszustands des Hundes nicht gewährleistet werden kann oder
- der Halter trotz Aufforderung wesentliche vertragliche Pflichten verletzt.
- Der Halter beziehungsweise die benannte Notfallkontaktperson ist in diesem Fall verpflichtet, die unverzügliche Abholung oder anderweitige Unterbringung des Hundes zu organisieren.
- Die Abrechnung und etwaige weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
§ 17 Absage durch die Anbieterin
- Kann eine vereinbarte Betreuung aus einem von der Anbieterin zu vertretenden Grund nicht erbracht werden, wird eine bereits für die nicht erbrachte Leistung gezahlte Vergütung erstattet beziehungsweise verrechnet.
- Bei Ereignissen höherer Gewalt und sonstigen von der Anbieterin nicht zu vertretenden Umständen richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
- Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz der Anbieterin.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop
Alltags- und Familienhund – Coaching für Mensch und Hund
Inhaberin: Stefanie Nowak
– nachfolgend „Verkäuferin“ genannt –
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Kauf und die Lieferung von Waren, die zwischen der Verkäuferin und ihren Kunden über den Online-Shop geschlossen werden.
- Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
- Durch Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
- Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden elektronisch bestätigt. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, soweit aus der Bestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.
- Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme der Bestellung, durch Versand einer Auftragsbestätigung oder spätestens durch Versand beziehungsweise Übergabe der bestellten Ware zustande.
- Kann eine Bestellung nicht angenommen werden, wird der Kunde hierüber informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop angegebenen Preise.
- Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Zusätzlich anfallende Versandkosten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
- Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden im Bestellprozess angezeigt.
- Die Zahlung ist grundsätzlich mit Vertragsschluss fällig, soweit für die jeweilige Zahlungsart nichts Abweichendes angegeben ist.
§ 4 Lieferung
- Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Lieferadresse.
- Die jeweils geltenden Lieferzeiten ergeben sich aus den Angaben im Online-Shop.
- Wird die Verkäuferin ohne eigenes Verschulden an der Lieferung gehindert, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Der Kunde wird über erhebliche Lieferverzögerungen informiert.
- Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.
§ 5 Versand und Transportschäden
- Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Wird eine Ware mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Kunde gebeten, diese möglichst unmittelbar beim Zusteller zu reklamieren und die Verkäuferin zu informieren.
- Die unterlassene Meldung eines Transportschadens führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Verkäuferin.
§ 7 Gesetzliches Widerrufsrecht
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Die Einzelheiten über die Voraussetzungen, Fristen und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
- Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Für den konkreten Fristbeginn gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
§ 8 Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell angefertigten oder angepassten Waren
- Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nach Maßgabe des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren,
- die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder
- die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- Dies betrifft insbesondere individuell nach Maß oder nach konkreten Kundenvorgaben angefertigte:
- Halsbänder,
- Geschirre,
- Leinen und
- sonstige individuell hergestellte Produkte.
- Dies betrifft außerdem Maulkörbe, die anhand der individuellen Kopfform, Maße oder Passform des jeweiligen Hundes durch Biegen, Weiten, Verengen oder eine sonstige dauerhafte mechanische Bearbeitung individuell angepasst werden.
- Durch die individuelle mechanische Anpassung eines Maulkorbs wird dessen Material dauerhaft verändert und beansprucht. Ein solcher Maulkorb kann nicht ohne Weiteres in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt und uneingeschränkt für einen anderen Hund erneut angepasst oder als unveränderte Neuware verkauft werden.
Individuell für den jeweiligen Hund auf diese Weise angepasste Maulkörbe sind daher vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen, soweit die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB im konkreten Fall erfüllt sind.
- Die bloße Auswahl eines unveränderten Standardprodukts in einer angebotenen Größe, Farbe oder Ausführung führt nicht zum Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts.
- Der Ausschluss des Widerrufsrechts berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen mangelhafter Ware.
§ 9 Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
Macht ein Verbraucher von einem bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, trägt er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, sofern er hierüber ordnungsgemäß entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informiert wurde.
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Nach § 357 BGB trägt der Verbraucher die unmittelbaren Rücksendekosten, wenn er ordnungsgemäß darüber unterrichtet wurde.
§ 10 Gewährleistung und Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
- Ist eine gelieferte Ware mangelhaft, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
- Bei individuell angefertigten Produkten liegt nicht allein deshalb ein Mangel vor, weil das Produkt aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Maßangaben des Kunden nicht wie erwartet passt, sofern die Verkäuferin das Produkt ordnungsgemäß entsprechend den vom Kunden übermittelten Angaben hergestellt hat.
- Hat die Verkäuferin die Vermessung oder individuelle Anpassung selbst vorgenommen, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden uneingeschränkt bestehen.
- Normale Gebrauchsspuren sowie Veränderungen, die durch unsachgemäße Verwendung, eigenmächtige Veränderung oder eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Ware entstehen, begründen keinen Sachmangel, soweit die Verkäuferin hierfür nicht nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat.
§ 11 Individuell angefertigte und angepasste Produkte
- Soweit für die Herstellung oder Anpassung eines Produkts Maße oder sonstige Angaben des Kunden erforderlich sind, ist der Kunde verpflichtet, diese vollständig und entsprechend den bereitgestellten Vorgaben mitzuteilen.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm selbst übermittelten Maße und Angaben verantwortlich.
- Verzögerungen aufgrund fehlender erforderlicher Angaben können zu einer entsprechenden Verlängerung der Fertigstellungs- oder Lieferzeit führen.
- Bei der individuellen Anpassung eines Maulkorbs wird die Passform auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Anpassung bestehenden körperlichen Voraussetzungen des jeweiligen Hundes vorgenommen.
- Spätere körperliche Veränderungen des Hundes, insbesondere durch Wachstum, Gewichtsveränderungen oder sonstige Veränderungen der Kopfform, begründen keinen Mangel der ursprünglich ordnungsgemäß vorgenommenen Anpassung.
- Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 12 Haftung
- Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 13 Urheberrechte
Soweit Produktbilder, Texte, Grafiken oder sonstige Inhalte des Online-Shops von der Verkäuferin erstellt wurden oder ihr entsprechende Nutzungsrechte zustehen, dürfen diese ohne Zustimmung nicht über die gesetzlich zulässige Nutzung hinaus vervielfältigt, veröffentlicht oder kommerziell verwendet werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
- Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz der Verkäuferin.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
