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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundebetreuung


Vertragsbedingungen

  1. Stefanie Nowak sowie von ihr beauftragte Betreuer verpflichten sich, in die Betreuung abgegebenen Hund für den vereinbarten Zeitraum wie gesehen artgerecht unterzubringen und zu versorgen.
  2. Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Die Haftung der Hundepension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreuer. Das Haftungsrisiko ist beschränkt auf den aktuellen Mindestwert eines Hundes derselben Rasse, jedoch nicht mehr als € 200,00 pro Hund. Der Halter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Handlungen des Hundes während des Aufenthaltes bei Stefanie Nowak. Der Hundehalter versichert das Bestehen einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung.
  3. Stefanie Nowak übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.
  4. Storno Urlaubsaufenthalt: nach dem 14-tägigen Widerrufsrecht wird eine Bearbeitungsgebühr von 30%, bis 3 Woche vor Abgabe 50%, bis 1 Woche vor Abgabe 100% in Rechnung gestellt. Beginnt die Urlaubsbetreuung in weniger als 21 Tagen nach Buchung verzichtet der Kunde auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht.
  5. Storno HuTa:für die Huta wird ein individueller Betreuungsvertrag geschlossen. Dieser ist monatlich bis zum 15. des laufenden Monats für den folge Monat Kündbar.
  6. Ist es dem Hundehalter nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies umgehend mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthalts ist eine zusätzliche Gebühr von € 10,00 € pro Tag zu entrichten.
  7. Wird der Hund nicht zum vertraglich vereinbarten Abholtermin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter verlängert, so geht er mit Ablauf von 10 Kalendertagen in das Eigentum eines Tierheims über.
  8. Sollte der Hund erkranken/sich verletzen, ist Stefanie Nowak berechtigt, im eigenen Ermessen zu behandeln oder einen Tierarzt hinzuzuziehen, Medikamente zu verabreichen oder den Hund in anderer Weise medizinisch zu versorgen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Hundehalter zu tragen.
  9. Sollte sich der Hund während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, dass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Hundehalter unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb von 12 Stunden nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Maßnahmen bei Stefanie Nowak. Die Kosten trägt der Hundehalter. Sollte der Hund auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Hundehalter getragen.
  10. Der Hund muss gültig geimpft und eine gültige Haftpflichtversicherung haben.
  11. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen.